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Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für den Umfang von Lieferungen und Leistungen sind beidseitige schriftliche Erklärungen verbindlich.
Ist ein Vertrag ohne beidseitige Erklärungen geschlossen worden, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden maßgebend.
Wirksam sind Nebenabreden nur, wenn sie schriftlich vom Lieferer bestätigt werden.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Lieferung rein netto ohne Abzug.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren verbleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

Liefer- und Leistungsfristen
Wir bestätigen Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen und nennen Ihnen die Lieferwoche. Die Lieferzeit beträgt je nach Ware zwischen 8-16 Wochen. Teillieferungen sind zulässig.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferung oder Leistungen nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.

Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel haftet der Lieferer nur wie folgt:
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Lieferer zu rügen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läst, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Lieferer verweigert wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zu Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Gewährleistungsfrist für die Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen beträgt 8-16 Wochen. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für de Liefergegenstand oder so lange und soweit dem Lieferer selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.
Bei den Kaufgegenständen handelt es sich um handwerkliche Unikate .Daraus resultierende Abweichungen in Material, Farbe und Ausführung von der Katalogbeschreibung behalten wir uns vor.

Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Lieferer oder seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ½ Jahr nach Empfang der Ware durch den Besteller.


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