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Umfang der Lieferungen
und Leistungen
Für den Umfang von Lieferungen und
Leistungen sind beidseitige schriftliche Erklärungen verbindlich.
Ist ein Vertrag ohne beidseitige Erklärungen geschlossen worden,
so ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden
maßgebend.
Wirksam sind Nebenabreden nur, wenn sie schriftlich vom Lieferer
bestätigt werden.
Preise und
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Lieferung rein netto ohne Abzug.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren verbleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher
ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt
und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang
unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen
Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt
der Besteller.
Liefer- und
Leistungsfristen
Wir bestätigen Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen und nennen
Ihnen die Lieferwoche. Die Lieferzeit beträgt je nach Ware zwischen
8-16 Wochen. Teillieferungen sind zulässig.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferung oder Leistungen
nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt
unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen
verlängert.
Mängelrüge
und Gewährleistung
Für Mängel haftet der Lieferer nur wie folgt:
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen
auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche
Anzeige an den Lieferer zu rügen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferers
Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere
den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu
stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen
läst, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern oder wenn
die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Lieferer
verweigert wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht
zu Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises
zu verlangen.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene
Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Gewährleistungsfrist
für die Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen
beträgt 8-16 Wochen. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für de Liefergegenstand oder so lange und soweit
dem Lieferer selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen
seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung
verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch
eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen
erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung
nicht zweckdienlich betrieben werden können.
Bei den Kaufgegenständen handelt es sich um handwerkliche Unikate
.Daraus resultierende Abweichungen in Material, Farbe und Ausführung
von der Katalogbeschreibung behalten wir uns vor.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach den im
vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche
des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den
Lieferer oder seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung
gilt für den Besteller entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ½
Jahr nach Empfang der Ware durch den Besteller.
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